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Wir führen bei Ihnen zu Hause gern einen Pflegefachberatungsbesuch gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI durch.
In diesem Absatz des Pflegeversicherungsgesetzes wird festgelegt, dass bei den Pflegestufen I und II halbjährlich und bei Pflegestufe III vierteljährlich eine Beratung erfolgen muss. Dieser soll die Qualität der Pflege sichern.
Die Kosten trägt die Pflegeversicherung.